PODOLOGIE AM BODENSEE

- Ihre Praxis für Fußtherapie



Information



Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig!


Berlin, 17. Februar 2022 – Patientinnen und Patienten steht zukünftig eine neue podologische Leistung zur Verfügung: Mit Hilfe einer Nagelspangenbehandlung können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden. Derzeit ist eine solche Behandlung eine ärztliche Leistung, nun kann sie zusätzlich auch von Podologinnen und Podologen übernommen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und in welchen Situationen eine Ärztin oder ein Arzt einzubeziehen ist.
Wann kann eine Nagelspangenbehandlung verordnet werden?
Zu den häufigsten Ursachen von eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus) gehören – neben einer genetischen Veranlagung – eine vermehrte Druckbelastung durch zu enges Schuhwerk oder eine falsche runde Schneidetechnik des Nagels. Je nach Ausmaß und Schädigung des umgebenden Gewebes kann das Krankheitsbild in Stadien von 1 bis 3 gegliedert werden. Bei der Behandlung kommen neben einer Nagelspange auch ärztlich-konservative und chirurgische Maßnahmen in Frage.
Eine podologische Nagelspangenbehandlung kann – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen – in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden.
Was umfasst die Behandlung?
Bei der Nagelspangenbehandlung wird eine Korrekturspange individuell angefertigt und an den betroffenen Nagel angepasst. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.
Da es sich bei der Nagelspangenbehandlung um eine sehr individuelle Fallgestaltung handelt, ist es für den Behandlungserfolg sinnvoll, dass die behandelnde Podologin bzw. der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung, u.a. die Kontrolle der Nagelspange, fortgesetzt wird. Im Stadium 1 muss die Nagelspange ca. alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, ist es notwendig, die Therapiefortschritte engmaschiger zu kontrollieren. Sofern begleitend eine Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut notwendig ist, ist dies jedoch weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung
Ab wann kann die Nagelspangenbehandlung verordnet werden?
Die podologische Nagelspangenbehandlung kann von Ärztinnen und Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli 2022 verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss keine rechtlichen Einwände hat.


08.04.2023

Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.


01.07.2022

Patientinnen und Patienten steht ab dem 1. Juli 2022  eine neue podologische Leistung durch Krankenkassen finanziert zur Verfügung: Mit Hilfe einer Nagelspangenbehandlung können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden.


31.03,2022

Bei uns bleibt das Tragen einer FFP2 Maske, auch nach dem 02.04.2022 bis auf weiteres bestehen.

Wir bitten Sie, dies zu beachten!


22.03.2022

Wir machen Urlaub
Die Praxis bleibt von 18.-22-04.2022, in den Osterferien, geschlossen!
ab dem 25.04.2022 sind wir wieder für Sie da


Preisanpassung

01.01.2022

Der gemeinsame Bundesausschuss hat zusammen mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen einen Rahmenvertrag für podologische Leistungen vom 01.01.2021 verabschiedet. Zusammenfassend sind podologische Leistungen finanziell aufgewertet worden. 

Demnach erfolgt zu 01.03.2022 der dritte Schritt zur Preisanpassung.


20.12.2021

Wichtig: Ab Montag, 20. Dezember 2021 gilt 3G-Regel in Therapiepraxen.

Basierend auf die vom baden-württembergischen Sozialministerium am Montag, den 20. Dezember 2021, angepasste Corona-Verordnung haben wir eine 3G-Regel für unsere Therapiepraxis  (§ 17 Abs) eingeführt. Dies heißt konkret:

Für die Inanspruchnahme von Podologietherapien gilt in allen Stufen 3G für Patient:innen – also geimpft, genesen oder getestet. Schnelltests können von offizieller Stelle wie z.B. Testzentren sein oder Sie testen sich direkt bei uns vor Ort zum Selbstkostenpreis (bitte kommen Sie hierfür mind. 15 Minuten vor Behandlungstermin).


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei uns in der Praxis eine FF2-Maske getragen werden muss. Danke für Ihr Verständnis!


 

01.07.2021

Preisanpassung 

gemeinsame Bundesausschuss hat zusammen mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen einen Rahmenvertrag für podologische Leistungen vom 01.01.2021 verabschiedet. Zusammenfassend sind podologische Leistungen finanziell aufgewertet worden. Demnach erfolgt zu 01.07.2021 der zweite Schritt zur Preisanpassung.


01.01.2021

Der gemeinsame Bundesausschuss hat zusammen mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen einen neuen Rahmenvertrag für podologische Leistungen verabschiedet. Zusammenfassend sind podologische Leistungen finanziell aufgewertet worden. Dementsprechend haben wir unser Preise zum 01.01.2021 angepasst.


WIR SIND UMGEZOGEN!

15.06.2020

SEIT DEM 15. JUNI SIND WIR FÜR SIE IN DER LANGGASSE 53, IN 88662 ÜBERLINGEN DA.



INFORMATION ZUM CORONAVIRUS

31.03.2020

Liebe Patientin, lieber Patient,

wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) angesteckt zu haben: Bitte stornieren Sie Ihren Termin in unsere Praxis. Rufen Sie bitte kurz an und sagen Sie uns Bescheid. Danke!

So schützen Sie sich und andere.

Sollten diese Krankheitszeichen bei einer behandelnden Mitarbeiterin auftreten, wird sie sofort in Quarantäne geschickt.

Bei uns in der Praxis wird Hygiene gross geschrieben! Daher schütteln wir Ihnen nicht mehr die Hand, sondern begrüßen Sie mit einem Lächeln. Wir halten Abstand. Im Patienten WC besteht die Möglichkeit, dass Sie die Oberflächen vorher desinfizieren.

Wir desinfizieren unsere Patienten-Behandlungsstühle, alle Oberflächen der Räumlichkeit (Tisch, Behandlungswagen, Behandlerstuhl…), alles was Sie oder wir angefasst haben, wie z.B.: das Schleifgerät und die Gebrauchsbehälter, den Schuhlöffel und die Türklinken. Wir waschen und desinfizieren uns nach jeder Behandlung fachgerecht die Hände. Diese Maßnahmen betreiben wir nicht erst zu diesen angespannten Zeiten, das

machen wir schon immer. Hygiene hat bei uns einen besonders hohen Stellenwert. Es liegt uns am Herzen, dass Sie sich wohl fühlen, sicher und entspannt sein können. Bei uns werden alle Instrumente nur einmal verwendet und danach zweifach gereinigt. Sie kommen im ersten Arbeitsschritt in eine spezielle Desinfektionsspülmaschine und werden danach sterilisiert. Alle Arbeitsgänge werden nachvollziehbar und automatisch dokumentiert.


Hier die Verhaltensregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

12.04.2020

  • Bleiben Sie so oft es geht zu Hause. Schränken Sie insbesondere die persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz ein. Nutzen Sie stattdessen vermehrt die Kommunikation per Telefon, E-Mail, Chats, etc.
  • Lüften Sie alle Aufenthaltsräume regelmäßig und vermeiden Sie Berührungen wie z.B. Händeschütteln oder Umarmungen.
  • Falls Kontakte im öffentlichen Raum erforderlich sein sollten, achten Sie darauf, Abstand zu anderen zu halten. Dies gilt ganz besonders bei sichtbar kranken Menschen, insbesondere bei Atemwegssymptomen.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie selbst betroffen sind, und kontaktieren Sie im Bedarfsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch.
  • Wenn eine Person in Ihrem Haushalt erkrankt ist, sorgen Sie nach Möglichkeit für eine räumliche Trennung und genügend Abstand zu den übrigen Haushaltsmitgliedern. 
  • Arbeiten Sie - in Abstimmung mit dem Arbeitsgeber - wenn möglich von zu Hause aus. Halten Sie Treffen klein und kurz und in einem gut belüfteten Raum ab. Halten Sie einen Abstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Menschen und verzichten Sie auf persönliche Berührungen. Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst nicht in Kantinen oder Restaurants ein (im besten Falle allein, z.B. im Büro) und wenn, dann nicht in den Stoßzeiten.
  • Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern bevorzugen Sie das Fahrrad, gehen Sie zu Fuß oder fahren Sie mit dem eigenen Auto.
  • Verzichten Sie wenn möglich auf Privat- und Dienstreisen, z.B. mit dem Reisebus, der Bahn, dem Schiff oder dem Flugzeug.
  • Meiden Sie auch den Besuch von Großveranstaltungen oder Orten mit großen Menschenansammlungen (z.B. Sportveranstaltungen, Schwimmbäder, Einkaufszentren, Theater, Clubs, Konzerte, etc.).
    Besuchen Sie öffentliche Einrichtungen nur, soweit es unbedingt erforderlich ist (z.B. Ämter, Verwaltungen, Behörden).
  • Vermeiden Sie möglichst Besuche in Gaststätten, Cafés, Restaurants und verschieben Sie nach Möglichkeit auch größere private Feiern und halten Sie ansonsten die Hygieneregeln konsequent ein. 
  • Kaufen Sie nicht zu Stoßzeiten ein, sondern dann, wenn die Geschäfte oder Apotheken weniger voll sind oder nutzen Sie Abhol- und Lieferservices.
  • Helfen Sie denen, die Hilfe benötigen! Versorgen Sie ältere, hochbetagte oder chronisch kranke Angehörige oder Nachbarn und alleinstehende und hilfsbedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. 
  • Auch weiterhin gilt: Halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln und waschen Sie sich regelmäßig die Hände.

Gutschein:

verschenken sie gesundheit und wohlbefinden!

eine gelegenheit gibt es immer anderen eine freude zu machen, zum geburtstag, jubiläum  oder einfach um jemanden etwas gutes zu tun. verschenken sie gesundheit und wohlbefinden, mit einem gutschein für eine podologische komplexbehandlung, eine entspannende fußmassage oder eine professionelle fußreflexzonenmassage.

sprechen sie uns gerne an!

 



wir unterstützen:

Den Verein "Freunde der Landesgartenschau Überlingen e.V."